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Was ist eine Heckenwirtschaft?

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Was ist eine Heckenwirtschaft?

Fast überall gelten Heckenwirtschaften nicht als erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe, d.h. sie bedürfen keiner Konzession. Allerdings muss der Zeitraum des Ausschankes vom Betreiber im Voraus dem Gewerbeamt angezeigt werden. Die Heckenwirtschaft darf u.a. nicht mit einem Beherbergungsbetrieb oder einem Handelsgewerbe verbunden sein und der Ausschank muss am Ort der Erzeugung erfolgen. Ein Anmieten von Räumlichkeiten zum Ausschank ist unzulässig.

Weitere folgende Regeln zu beachten:

  • Der Ausschank darf maximal 4 Monaten im Jahr erfolgen.
  • Die Ausschankzeit darf in 2 Zeiträume geteilt werden.
  • Es dürfen max. 40 Sitzplätze zur Verfügung stehen. Wieviele Leute sich später tatsächlich auf den Bänken drängeln oder ihren Wein im Stehen trinken, ist allerdings nicht geregelt. Ausnahme: In Rheinland-Pfalz gibt es keine Beschränkung der Sitzplätze. Mittlerweile wurde diese Regelung in Bayern ebenfalls gelockert, wird aber regional noch unterschiedlich gehandhabt.
  • Es dürfen nur kalte und einfache warme Speisen angeboten werden. Als Beispiel nennt die Verordnung heiße Würstchen und Rippchen mit Sauerkraut. Auch Kuchen und eine Tasse Kaffee dürfen im Angebot sein.
  • Bier und andere alkoholische Getränke dürfen nicht gereicht werden.
  • Neben Wein und/oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden, dass es sich dabei um reines Leitungswasser handelt, wird ausdrücklich ausgeschlossen


Heckenwirtschaft Maiberger, Neuer Berg 1, 97753 Karlstadt, Tel. 09353 / 3351 o. 8992, Kontakt@heckenwirtschaft.com, www.heckenwirtschaft.com
letztes Update Oktober 2012